PPL-A nach JAR FCL
Praktische Ausbildung: 45 Flugstunden, 10 % der geflogenen UL-Stunden werden anerkannt, max.10 Stunden. Damit kann sich die Ausbildung bis auf 35 Flugstunden für UL-Piloten reduzieren.
Theoretische Ausbildung in den Fächern Navigation, Luftrecht, Technik, Wetter, Verhalten in besonderen Fällen, Menschliches Leistungsvermögen
Flugfunk: BZF II (deutsch) oder BZF I (englisch)
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Kontakt: Für Fragen, weitere Auskünfte oder einen Termin können Sie uns jederzeit über Kontakt erreichen.
Kostenübersicht:
| 45 Flugstunden (incl. Fluglehrer)* |
6750 € |
| Theorieunterricht |
450 € |
| Verwaltungsgebühr |
80 € |
| Summe | 7280 € |
Es gibt in unserer Flugschule keine Aufnahme- oder Mitgliedsgebühren. Allgemeine Informationen zur Ausbildung und den Kosten finden Sie hier.
Fremde Kosten:
Über die oben aufgelisteten Kosten entstehen weitere Kosten für Landegebühren (ca. 4 € pro Schulungslandung), BZF-Kurs (optional, ca. 120 €), BZF-Prüfung (ca. 80 €), Prüfungsgebühren für theoretische und praktische Prüfung (je ca. 80 €), Gebühren für das medizinische Flugtauglichkeitszeugnis (ca. 80 €) und Verwaltungsgebühren (ca. 50 €) . Die Prüfungs- und Verwaltungsgebühren werden durch die jeweils zuständigen Ämter, die Landegebühren durch den Flugplatz und die Kosten für das Flugtauglichkeitszeugnis durch den Fliegerarzt festgelegt.
*) Bei der Anzahl der Flugstunden ist die Zahl der vorgeschriebenen Flugstundenzahl zugrundegelegt. Die Zahl der benötigten Flugstunden kann individuell abweichen.
UL FLIEGEN (FÜR PPL-SCHEININHABER)
Scheinerhalt: Zum Scheinerhalt werden Ihre PPL-Flugstunden anerkannt. Alle 2 Jahre muss ein Checkflug mit einem Fluglehrer durchgeführt werden. Dieser Checkflug muss mit einem UL-Flugzeug durchgeführt werden.


