PPL-A nach JAR FCL

PPL-A nach JAR FCL: Erlaubnis für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge

Praktische Ausbildung: 45 Flugstunden, 10 % der geflogenen UL-Stunden werden anerkannt, max.10 Stunden. Damit kann sich die Ausbildung bis auf 35 Flugstunden für UL-Piloten reduzieren.

Theoretische Ausbildung in den Fächern Navigation, Luftrecht, Technik, Wetter, Verhalten in besonderen Fällen, Menschliches Leistungsvermögen

Flugfunk: BZF II (deutsch) oder BZF I (englisch)

Prüfung: theoretische und praktische Prüfung

Kontakt: Für Fragen, weitere Auskünfte oder einen Termin können Sie uns jederzeit über Kontakt erreichen.

Kostenübersicht:

45 Flugstunden (incl. Fluglehrer)*
6750 €
Theorieunterricht
450 €
Verwaltungsgebühr
80 €
Summe 7280 €

Es gibt in unserer Flugschule keine Aufnahme- oder Mitgliedsgebühren. Allgemeine Informationen zur Ausbildung und den Kosten finden Sie hier.

Fremde Kosten:

Über die oben aufgelisteten Kosten entstehen weitere Kosten für Landegebühren (ca. 4 € pro Schulungslandung), BZF-Kurs (optional, ca. 120 €), BZF-Prüfung (ca. 80 €), Prüfungsgebühren für theoretische und praktische Prüfung (je ca. 80 €), Gebühren für das medizinische Flugtauglichkeitszeugnis (ca. 80 €) und Verwaltungsgebühren (ca. 50 €) . Die Prüfungs- und Verwaltungsgebühren werden durch die jeweils zuständigen Ämter, die Landegebühren durch den Flugplatz und die Kosten für das Flugtauglichkeitszeugnis durch den Fliegerarzt festgelegt.

*) Bei der Anzahl der Flugstunden ist die Zahl der vorgeschriebenen Flugstundenzahl zugrundegelegt. Die Zahl der benötigten Flugstunden kann individuell abweichen.

 

UL FLIEGEN (FÜR PPL-SCHEININHABER)

UL Fliegen: PPL-Scheininhaber (PPL-A und PPL-N) dürfen UL-Flugzeuge fliegen. Die benötigte UL-Lizenz erhalten Sie nach einem Einweisungsflug mit einem Fluglehrer auf einem UL-Flugzeug. Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich. Nach ca. 14 Tagen bekommen Sie Ihre UL-Lizenz vom DAEC oder DULV zugesandt.

Scheinerhalt: Zum Scheinerhalt werden Ihre PPL-Flugstunden anerkannt. Alle 2 Jahre muss ein Checkflug mit einem Fluglehrer durchgeführt werden. Dieser Checkflug muss mit einem UL-Flugzeug durchgeführt werden.