Seit dem 01.01.2010 gelten in Deutschland erhöhte Lärmschutzbedingungen. Damit unterliegen viele Flugzeuge Beschränkungen. Unsere Flotte liegt jedoch noch deutlich unter den neuen gesetzlichen Mindestanforderungen (Sportstar und Bristell B23 sind noch in Vorbereitung) und darf daher insbesondere an Wochenenden und in der Mittagszeit für Charter und Schulung ohne Beschränkungen eingesetzt werden. Beim Training von Platzrunden oder Ziellandungen ist dies von großem Vorteil. Von Flugplätzen wird darüber hinaus nur die verminderte Landegebühr für "erhöhten Lärmschutz" berechnet.